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  • Plan der mittelalterlichen Stadt Trier im 13./14. Jahrhundert (Generalisierte Darstellung - ohne Gewähr!). Grundlage der Datenerfassung ist der archäologische Plan der mittelalterlichen Stadt Trier im 13. / 14. Jahrhundert vom Rheinischen Landesmuseum Trier aus dem Jahre 2005. Grundlage der Daten: Rheinisches Landesmuseum Trier, Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE). Darstellung nach dem Entwurf der Symbolik von H&S Virtuelle Welten GmbH, Trier:Plan der mittelalterlichen Stadt Trier im 13./14. Jahrhundert (Generalisierte Darstellung - ohne Gewähr!). Grundlage der Datenerfassung ist der archäologische Plan der mittelalterlichen Stadt Trier im 13. / 14. Jahrhundert vom Rheinischen Landesmuseum Trier aus dem Jahre 2005.

  • Plan der römischen Stadt Trier im 4. Jahrhundert nach Christus (Generalisierte Darstellung - ohne Gewähr!). Grundlage der Datenerfassung ist der archäologische Plan der römischen Stadt Trier im 4. Jahrhundert vom Rheinischen Landesmuseum Trier aus dem Jahre 2005.:Plan der römischen Stadt Trier im 4. Jahrhundert nach Christus (Generalisierte Darstellung - ohne Gewähr!). Grundlage der Datenerfassung ist der archäologische Plan der römischen Stadt Trier im 4. Jahrhundert vom Rheinischen Landesmuseum Trier aus dem Jahre 2005.

  • Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete in Baden-Württemberg nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG BW). Die Kulturdenkmaleigenschaft eines Objekts hängt nicht von der Erfassung und Kartierung im zentralen Denkmalinformationssystem ADABweb ab, da die dort geführte Denkmalliste keinen konstitutiven (rechtsfestlegenden), sondern lediglich deklaratorischen (rechtsbekundenden) Charakter hat. Auch Objekte, die noch nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Kulturdenkmale sein, wenn sie die Kriterien nach § 2 DSchG BW erfüllen. Erfahrungsgemäß ist nur ein Bruchteil der tatsächlich vorhandenen archäologischen Kulturdenkmale bekannt und in der Denkmalliste erfasst. Für eine rechtsverbindliche Klärung denkmalfachlicher Belange kann es im Zuge denkmalrelevanter Planungsverfahren erforderlich sein, Ausdehnung und Qualität der vorhandenen Denkmalsubstanz durch geeignete Prospektionsmaßnahmen konkreter zu fassen. Bei entsprechenden Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart und der nach § 3 DSchG BW zuständigen Denkmalschutzbehörde notwendig. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter http://www.denkmalpflege-bw.de/

  • Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Grabungsschutzgebiete im Trierer Stadtgebiet (Polygon) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

  • Dieser WebMapService enthält das Verzeichnis der Kulturdenkmale nach § 3 des NDSchG. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Eintragung in das Verzeichnis ab. Objekte, die nicht im Verzeichnis enthalten sind, können Denkmäler sein. Es handelt sich um kein vollständiges Verzeichnis.

  • Die Daten bilden die Archäologischen Baudenkmale nach § 3.2. und § 3.3 des NDSchG und die Archäologischen Bodendenkmale nach § 3.4 des NDSchG ab. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Eintragung in das Verzeichnis ab. Objekte, die nicht im Verzeichnis enthalten sind, können Denkmäler sein. Die Daten sind kein vollständiges Verzeichnis. Hinweis: Keine rechtsverbindliche Grundlage. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörden und des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erforderlich. Die Daten sind Eigentum des Landes Niedersachsen. Zugang wird nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt.

  • Standorte von Ölbohrungen im Kreis Herzogtum Lauenburg als Punkt-Geometrie