Das Thema Trinkwasserschutz umfasst die folgenden Daten aus Baden-Württemberg: Wasserschutzgebiete, die rechtskräftig festgesetzt, vorläufig angeordnet, fachtechnisch abgegrenzt und im Festsetzungsverfahren befindlich sind Wasserschutzgebietszonen, die festgesetzt und vorläufig angeordnet sind. WSG-Zonen werden nur mit zusammengefassten Zonen I und II bzw. IIA oder IIB zum Herunterladen bereitgestellt. Heilquellenschutzgebiete, die rechtskräftig festgesetzt und vorläufig angeordnet sind. | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
Landschaftsplan – Themenkarte (3a) 'Schutzgut Grundwasser' der Stadt Trier (Flächen und Linien). Stand:2010:Landschaftsplan – Themenkarte (3a) 'Schutzgut Grundwasser' der Stadt Trier (nur Linien). Stand:2010
Landschaftsplan – Themenkarte (3a) 'Schutzgut Grundwasser' der Stadt Trier (Flächen und Linien). Stand:2010:Landschaftsplan – Themenkarte (3a) 'Schutzgut Grundwasser' der Stadt Trier (nur Flächen). Stand:2010
Darstellung der festgesetzten Wasserschutzgebiete im Landkreis Rotenburg (Wümme). Die Qualität des Trinkwassers hängt unmittelbar von der Qualität des Grundwassers ab. Zum Schutze des in den Brunnenanlagen geförderten Wassers (Grundwasserschutz) der Wasserwerke wird das zugehörige Einzugsgebiet als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Die Flächenausdehnung dieser Wasserschutzgebiete bzw. die Wasserschutzgebietszonen I bis III werden im Wesentlichen von der Menge der Wasserentnahme, dem Aufbau und den Eigenschaften des Untergrundes bestimmt.