Naturschutzgebiete im Landkreis Aurich
Überarbeitete Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete
Die Naturschutzgebiete gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz dienen vorrangig dem Schutz von besonderen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften. Im Landkreis Oldenburg gibt es 26 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von rund 3.257 ha. Sie wurden hoheitlich von der Bezirksregierung Weser-Ems ausgewiesen. Mit der Verwaltungsreform ist diese Aufgabe auf die Landkreise übergegangen. Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist neben der Neuausweisung von Naturschutzgebieten insbesondere deren Pflege, Erhaltung und Entwicklung. Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreises Oldenburg: NSG Pestruper Gräberfeld und Rosengarten, NSG Hasbruch, NSG Tannensand und Gierenberg, NSG Glaner Heide, NSG Pestruper Moor, NSG Huntloser Moor, NSG Hatter Holz, NSG Holler- und Witte-Moor, NSG Wunderburger Moor, NSG Benthullener Moor, NSG Bäken der Endeler und Holzhauser Heide, NSG Poggenpohlsmoor, NSG Ahlhorner Fischteiche, NSG Harbener Heide, NSG Nordenholzer Moor, NSG Barneführer Holz und Schreensmoor, NSG Brammer, NSG Sager Meer, Kleiner Sand und Heumoor
Geschützte Landschaftsbestandteile (Fließgewässer) im Landkreis Oldenburg.
ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreis Holzminden
Das Thema enthält alle derzeit gültigen Naturschutzgebiete (NSG), gemäß §23 BNatSchG, in der Region Hannover. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist entweder zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
Naturschutzgebiete in Rheinland-Pfalz
Als Naturschutzgebiete werden Gebiete (NSG) bezeichnet, welche der Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt, deren Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie der Schönheit und Eigenart von Natur und Landschaft dienen. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung der NSGs zuständig. Bei dem Datensatz „Naturschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die NSGs in ihrer Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Er ist abgeleitet von dem NLWKN- Datensatz "Naturschutzgebiete in Niedersachsen". Der gegenwärtige Datensatz ist zuletzt am 08.03.2921 aktualisiert worden und wird bei Bedarf erneuert. Hinterlegt sind folgende Attribute: - KENNZ_FFN: Kennzeichen für das NSG; - Name: Name des NSG; - Kategorie: die Einteilung, um welche Schutzkategorie es sich handelt; - Vollzug: Name des Landkreises, das für das NSG zuständig ist; - Recht vom: das Datum, an dem die Verordnung zur Ausweisung des NSG beschlossen wurde; - Recht seit: das Datum, an dem die Verordnung zur Ausweisung des NSG veröffentlicht wurde; - VEROFF_IN: Name der Publikation, in dem die Verordnung zur Ausweisung des NSG; veröffentlicht wurde; - NSG_URL: Link zu der Website, in der das NSG beschrieben ist; - FLAECHE: die Flächengröße in Quadratmeter; - UMFANG: der Umfang der Fläche in Meter;
Geschützte Biotope im Landkreis Vechta