Alle Jagdbezirke im Landkreis Vechta im originären Datenformat
Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten für den nationalen Handel bedürfen der Erlaubnis nach §18 des Nationalen Tierzuchtgesetzes (TierZG, 2019). Die Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Tierzuchtbehörde des entsprechenden Bundeslandes.
Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Landwirtschaftlichen Anlagen im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden Daten zu Tierhaltungsanlagen.
Der Datensatz "INSPIRE BW Bodenbedeckung System zur Identifizierung landw. Parzellen" stellt die Bodenbedeckung von landwirtschaftlich genutzten Flächen dar. Die Polygone haben die Objekteigenschaften "Nutzungsart", "FLIK (Flächenidentifikator)" und "Bruttofläche (MEA)". Die Objekteigenschaft "Nutzungsart" kann die Sachattribute "Ackerland", "Dauergrünland", "Dauerkultur" oder "Landschaftselement" enthalten. Die Objekteigenschaft "Bruttofläche (MEA)" beschreibt die Größe der maximal beihilfefähigen Fläche auf dem Polygon. Die Referenzparzelle ist das Flurstück. Die Daten werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Baden-Württemberg. Gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 umfasst das InVeKoS auch ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen. Die Daten stammen aus dem Gemeinsamen Antrag (GA) 2022. Die Polygone wurden anonymisiert.