Der Datensatz beinhaltet die im Februar 2012 öffentlich mitgeteilte Wallhecken im Kreisgebiet Cloppenburg.
Wallhecken (auch Knicks) sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene teils historische Erdwälle, die als Einfriedung bzw. Grenzmarkierung dienen. Als "Naturzäune" stellen sie weit verbreitete und prägende Elemente der Kulturlandschaft dar und bieten Lebensraum für verschiedene Pflanzen und Tierarten. Als geschützte Landschaftsbestandteile sind Wallhecken nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geregelt. Im Landkreis Lüneburg sind ca. 413 Wallhecken gesetzlich geschützt (Stand 09/2013).
Landschaftsplan (7) -Themenkarte 'Leitbild' der Stadt Trier. Geometrietyp: Linien. Stand: 2010
Landschaftsplan 7 -Themenkarte 'Leitbild' der Stadt Trier. Geometrietyp: Flächen. Stand: 2010
Landschaftsplan 2 -Themenkarte 'Schutzgut Boden' der Stadt Trier. Geometrietyp: Flächen. Stand: 2010
Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.