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  • Räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten.

  • Rasterverbreitung von Faunaarten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie im Land Bremen Im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramms "IEP" der Naturschutzbehörde Bremen werden seit 2004 nach einer einheitlichen Methodik u.a. Kartierungen für Zielarten der Flora und Fauna in regelmäßigen Intervallen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen durchgeführt. Fauna: Ausgewählte Zielarten der Amphibien, Libellen, Heuschrecken, Schmetterlinge und Käfer werden über eine Rasterkartierung erfasst. Ziel ist es, einen Überblick über die Verbreitung der Arten im Land Bremen zu erhalten. Die Erfassung erfolgt für jede Art über das Aufsuchen einer repräsentativen Auswahl geeigneter Habitatstrukturen innerhalb der Raster. Die Auswertung erfolgt nur als Präsenz-Absenz-Darstellung. Die Rasterverbreitung wird durch Auswertung von weiteren, im Rahmen des IEP durchgeführten Kartierungen ergänzt. Aus diesem Datenbestand wurden für die Tierarten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie die Verbreitung in einem 10x10km Raster für den Zeitraum 2014 bis 2023 ermittelt. Das verwendete Raster entspricht den Vorgaben der EU für die Berichterstattung zur FFH-Richtlinie.

  • Der Landschaftsrahmenplan ist ein naturschutzfachliches Gutachten für den Landkreis Verden. Der Landschaftsrahmenplan gliedert sich in mehrere Themenbereiche (Karten): Arten und Biotope (Karte 1) Landschaftsbild (Karte 2) Besondere Werte von Böden (Karte 3a) Wasser- und Stoffretentionen (Karte 3b) Zielkonzept (Karte 4) Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (Karte 5) Der Landschaftsrahmenplan des Landkreis Verden wird über ein Online-Portal bereitgestellt. Daten und Texte sind sowohl als PDF-Dateien als auch als GIS-Daten verfügbar.

  • Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit gesichert werden sollen. Im Landkreis Ammerland gehören dazu besonders alte Bäume und gut ausgeprägte Alleen, da sie die Landschaft gliedern und das Orts- und Landschaftsbild prägen und einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten.

  • Species Distribution / Artenvorkommen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downlaoddienste (WFS): Species Distribution - INSPIRE View-Service SD (WMS-LFU-SD-ARTEN) Species Distribution - INSPIRE Download-Service SD (WFS-LFU-SD-ARTEN) Die Verteilung der Arten zu Flora und Fauna in Brandenburg werden dargestellt. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.

  • Geschütze Landschaftsbestandteile im Landkreis Northeim nach § 22 NAGBNatSchG wie Ödland und sonstige naturnahe Flächen (Grünland)

  • Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Northeim: LSG-NOM 8 "Südhang des Clusberges" LSG-NOM 10 "Hube, Greener Wald und Luhberg" LSG-NOM 12 "Leinebergland" LSG-NOM 13 "Edesheimer Berg" LSG-NOM 14 "Koppelwiese" LSG-NOM 15 "Westerhöfer Bergland-Langfast" LSG-NOM 16 "Solling" LSG-NOM 17 "Sultmer"