Räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten.
Rasterverbreitung von Faunaarten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie im Land Bremen Im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramms "IEP" der Naturschutzbehörde Bremen werden seit 2004 nach einer einheitlichen Methodik u.a. Kartierungen für Zielarten der Flora und Fauna in regelmäßigen Intervallen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen durchgeführt. Fauna: Ausgewählte Zielarten der Amphibien, Libellen, Heuschrecken, Schmetterlinge und Käfer werden über eine Rasterkartierung erfasst. Ziel ist es, einen Überblick über die Verbreitung der Arten im Land Bremen zu erhalten. Die Erfassung erfolgt für jede Art über das Aufsuchen einer repräsentativen Auswahl geeigneter Habitatstrukturen innerhalb der Raster. Die Auswertung erfolgt nur als Präsenz-Absenz-Darstellung. Die Rasterverbreitung wird durch Auswertung von weiteren, im Rahmen des IEP durchgeführten Kartierungen ergänzt. Aus diesem Datenbestand wurden für die Tierarten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie die Verbreitung in einem 10x10km Raster für den Zeitraum 2014 bis 2023 ermittelt. Das verwendete Raster entspricht den Vorgaben der EU für die Berichterstattung zur FFH-Richtlinie.
Species Distribution / Artenvorkommen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downlaoddienste (WFS): Species Distribution - INSPIRE View-Service SD (WMS-LFU-SD-ARTEN) Species Distribution - INSPIRE Download-Service SD (WFS-LFU-SD-ARTEN) Die Verteilung der Arten zu Flora und Fauna in Brandenburg werden dargestellt. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.
FFH-Gebietsabgrenzung (Flora, Fauna, Habitat) nach der hoheitlichen Sicherung durch Ausweisung als NSG oder LSG im Landkreis Diepholz; den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - https://www.umwelt.niedersachsen.de - unter dem Menüpunkt Service - Umweltkarten - WMS-Dienste ---- Den Downloadservice zu diesem Thema finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten und den Fortbestand von Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Die FFH- Gebiete bilden zusammen mit den nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der FFH- Gebiete zuständig. Bei dem Datensatz „FFH Gebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
Verordnete Naturdenkmale im Landkreis Northeim